In der Kleiderkammer werden beim Tausch oder Rückgabe von Dienst- und/oder Einsatzkleidung grundsätzlich nur gereinigte Kleidungsstücke angenommen.

Hierfür ist die Reinigung der Kleidung durch entsprechende Quittung oder Nachweis zu belegen.

Die Möglichkeit, die Reinigung durch die Kameraden der Kleiderkammer gegen Zahlung einer Gebühr durchführen zu lassen, besteht seit Ende 2021 nicht mehr.